|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ISBN: 3709303184 ISBN: 3709303184 ISBN: 3709303184 ISBN: 3709303184 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wir empfehlen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6 Notendeckungsvorschriften in
Deutschland
von 1876 bis in die
Gegenwart
Als im Jahre 1876 die Reichsbank gegründet wurde,
schuf sich das Deutsche Reich seine zentrale Notenbank, allerdings hatte diese
noch nicht das alleinige Recht zur Notenausgabe. Es gab noch sogenannte
Privat-notenbanken, die ebenfalls Geldscheine herstellen und in Umlauf bringen
durften. „Die Notenausgabe war durch die Deckungsvorschrift begrenzt,
daß mindestens ein Drittel des Banknotenumlaufs durch Reichskassenscheine
oder Gold gedeckt sein mußten (sogenannte Bardeckung). Der Rest
des
Notenumlaufs wurde überwiegend durch Handelswechsel
gedeckt
(sogenannte bankmäßige
Deckung).“[33]
„Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden
die Deckungsvorschriften zwar nicht völlig abgeschafft, aber zugunsten
staatlicher Schuldtitel aufgeweicht. Damit war die Finanzierung des Ersten
Weltkrieges gesichert und der Weg in die große Inflation von 1923
geebnet.“[34] „Nach dem
Ersten Weltkrieg legte man gesetzlich die Unabhängigkeit der Reichsbank von
der Reichsregierung fest und man begrenzte die Kreditgewährung sehr eng an
den Staat. Für den Notenumlauf wurde eine Deckung von mindestens 40 % durch
Gold und Devisen (über fremde Währungen lautende, im Ausland zahlbare
Wechsel und Schecks) vorgeschrieben. Ab 1930 war die Reichsbank verpflichtet,
ihre Banknoten in Gold und Devisen einzulösen. Im Jahre 1938 verlor die
Reichsbank ihre Unabhängigkeit von der Reichsregierung, die
Noteneinlösungspflicht entfiel und anstelle der 40prozentigen Gold- und
Devisendeckung konnte die Notendeckung in Wechseln, Schecks und ähn-lichen
Forderungsrechten bestehen. Der Reichskanzler und Führer konnte den
Reichsbankkredit an das Reich in beliebiger Höhe festsetzen. Damit war die
Finanzierung des Zweiten Weltkrieges gesichert. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde
die Deutsche Mark geschaffen, die bis heute ihre Gültigkeit behalten hat.
Bei deren Ausgabe in Form von Münzen und Noten gab es eine nicht starr
handzuhabende Grenze, die anfangs bei 10 Milliarden DM lag. Eine Notendeckung
und eine Einlösungspflicht waren nicht mehr vorhanden, da die allgemein
akzeptierte Erkenntnis exisitiert, „daß es für die
Werterhaltung des Geldes weder erforderlich ist noch genügt, die
ausge-gebenen Noten durch Gold oder Devisen zu decken. Die Notenbank hat
heute die Aufgabe, eigenverantwortlich Maßstäbe und
Steuerungsverfahren zu entwickeln, um eine knappe, am Wirtschaftswachstum
orientierte Geldversorgung zu
gewährleisten.“[35]
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |<< Anfang < Zurück Index Weiter > Ende >>| | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Zurück zur Themenseite: StudyPaper.com/Startseite/Wissenschaft/Wirtschaftswissenschaften Das Setzen von Verweisen (Links) auf diese Seite ist gestattet und bedarf keine vorherige Absprache. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Startseite | english | Bookmark setzen | Webseite weiterempfehlen | Copyright © | Impressum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||